Die Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten

1999 
Wie im vorangegangenen Teil der Arbeit dargelegt, wiegen die Umsetzungsdefizite, die im Gleichstellungsrecht der Mitgliedstaaten zu verzeichnen sind, nicht so schwer, das sie als Ursache fur die nach wie vor divergierenden Erwerbsbeteiligungschancen der Frauen in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union gelten konnen. Die folgenden Ausfuhrungen haben daher die Bedeutung des gesellschaftlichen Kontextes fur die Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen zum Gegenstand. Weil Recht keine unabhangige Kategorie darstellt, sondem weitreichende Verflechtungen mit den sonstigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufweist178, kann es nur im Einklang mit diesen Rahmenbedingungen voll wuksam werden. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist demnach auch mit den ausgefeiltesten Rechtsnormen kaum zu verwirklichen, wenn auserrechtliche Gegebenheiten diesem Ziel entgegenstehen. Bei der Suche nach den Ursachen fur die divergierenden Erwerbsbeteiligungschancen von Frauen in Europa rucken deshalb okonomische, soziokulturelle und politische Faktoren in den Vordergmnd. Es ist zu prufen, ob diese gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in manchen Landem der Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsleben zuwiderlaufen und die Wirksamkeit des Gleichbehandlungsrechts uberlagem.
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