Mehr Sicherheit durch weniger Verkehrszeichen - Shared Spaces, Gemeinschaftsstrassen, Begegnungszonen und Simply Cities

2012
Die staedtebaulichen und Verkehrs-Konzepte " Shared Space", "Gemeinschaftsstrassen", "Simply City" und "Begegnungszonen" sind in vielen Gemeinden Deutschlands seit einiger Zeit unter Verkehrsplanern und Politikern in aller Munde. Einige Staedte haben bereits neuartige Stadtraumgestaltungen unter einem dieser Schlagwoerter gewagt oder planen dies konkret. Allerdings handelt es sich um schillernde Begriffe, mit denen hoechst Unterschiedliches gemeint ist. Manchmal wird mit dem Schlagwort vom "geteilten Raum", "Raum fuer alle" oder "gemeinschaftlichen Raum" die Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Vordergrund gerueckt, oftmals aber auch hauptsaechlich eine Verbesserung der Stadtgestaltung angestrebt. So soll eine deutliche Erhoehung der Aufenthaltsqualitaet und Nutzbarkeit fuer Anwohner und Passanten durch Umgestaltung erreicht werden, ohne den fliessenden Kfz-Verkehr zu beeintraechtigen. Auch die Situation des oertlichen Einzelhandels steht oftmals im Fokus der Planer. Gelegentlich wird angezweifelt, ob " Shared Space" ueberhaupt ein Verkehrskonzept ist. Es werden konkrete Erfahrungen mit diesen Konzepten und die Vorgaben des deutschen Strassenverkehrsrechts im Hinblick auf die Umsetzung eroertert. Es wird festgestellt, dass die Konzepte Shared Spaceund Simply-City mit dem Gedanken des vernuenftigen, eigenverantwortlichen Handelns laengst Gesetz geworden sind, waehrend der Gesetzgeber an der Einfuehrung von "Begegnungszonen" kein Interesse gezeigt hat. Mehr Sicherheit durch weniger Verkehrszeichen ist aber vielerorts realistisch. Shared-Space- und Gemeinschaftsstrassen-Projekte haben nicht nur unter stadtgestalterischen Aspekten Zukunft, sie bieten sich auch und gerade aus Gruenden der Verkehrssicherheit an. Eine weitgehende Entschilderung der innerstaedtischen Verkehrsraeume kann mit den vorhandenen rechtlichen Instrumenten umgesetzt werden. Der Einfuehrung einer "Begegnungszone" nach schweizerischem Vorbild in das deutsche Strassenverkehrsrecht steht kein internationales Recht entgegen.
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