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Menschenrechte im Tourismus

2017 
Seitdem das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen im Jahr 2011 die „Guiding Principles on Business and Human Rights“, nach ihrem Verfasser auch „Ruggie-Prinzipien“ genannt, verabschiedet haben (Office for the High Commissioner on Human Rights OHCR 2011), beschaftigen sich verschiedene Wirtschaftszweige, darunter auch der Tourismus, verstarkt mit der Frage ihrer Verantwortung und der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht („Due Dilligence“). Doch bislang fehlten im Tourismus fundierte Untersuchungen uber die genauen Zusammenhange zwischen dem touristischen Life-Cycle und etwaigen Verletzungen der Menschenrechte. Non-Governmental Organisations kritisierten oftmals mit guten Grunden einzelne oder auch systematische Falle von Menschenrechtsverletzungen (z. B. Pluss 1999, Tourism Watch 2011, Tourism Concern 2012), verabsaumten dabei jedoch, die Frage nach Einflussmoglichkeiten unterschiedlicher Stakeholder aufzuwerfen. Dieser Beitrag stellt eine Systematisierung der Menschenrechtsverletzungen im Tourismus an den Beginn seines Unterfangens: Welche der Menschenrechte werden in welcher Phase der touristischen Entwicklung von wem verletzt? Wer sind die Opfer? Untersuchungen des Autors gemeinsam mit Matthias Beyer, Mascontour, im Rahmen einer umfassenderen Studie im Jahr 2014 zum Themenbereich „Menschenrechte im Tourismus“ fur die Deutsche Gesellschaft fur Internationale Zusammenarbeit (GIZ) (Baumgartner et al. 2015) zeigen in einem zweiten Schritt, dass das Recht auf adaquaten Lebensstandard, inklusive das Recht auf Behausung, das Recht auf Essen und das Recht auf Wasser und nachfolgend das Recht auf annehmbare Arbeitsbedingungen am haufigsten verletzt werden. Verursacher sind ofters regionale Verwaltungen und Regierungen, danach gleichermasen lokale wie internationale Tourismuswirtschaft, Touristen selbst zahlen – mit der Ausnahme von Kindesmissbrauch im Tourismus – vergleichsweise eher selten zu den Tatern. Die Opfer sind gleichermasen Mitarbeiter im Tourismus sowie die einheimische Bevolkerung generell. Besonderes Augenmerk muss dabei wegen teils schwerwiegenden Folgen gefahrdeten Gruppen wie Kindern, Frauen oder der indigenen Bevolkerung geschenkt werden. Abschliesend wird verdeutlicht, dass die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Instrumente zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen im Tourismus fur alle beteiligte Stakeholder zentrale Zukunftsaufgabe sein wird – sowohl fur die Tourismuswirtschaft als auch fur lokale Verwaltungen und Regierungen und auch fur Geberorganisationen und NGOs.
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