Der Beitrag der Konjunkturbelebung zur Transformation. Einordnung von Maßnahmen der Bundesländer

2021 
Die Erreichung ambitionierter Klimaziele erfordert eine weitreichende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Konjunkturbelebende Masnahmen sollten nur dann umgesetzt werden, wenn sie Klimaschutz und Transformation befordern. Der vorliegende Beitrag ordnet Masnahmen zur Bewaltigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hinsichtlich ihres Beitrags zu Klimaschutz, Beschaftigungswachstum und Wertschopfung ein. Obgleich die umweltbezogenen Budgets der Lander beschrankt sind, konnen sie Schwerpunkte setzen und innerhalb ihres Kompetenzbereiches (etwa uber die Raumordnung, Bauordnungen oder den Infrastrukturausbau) Transformationsprozesse beschleunigen. Positiv in ihrer Wirkung und kurzfristig umsetzbar sind Masnahmen zum Ausbau des offentlichen Verkehrs oder der Nutzung erneuerbarer Energietrager, zur Steigerung der Kapazitat des Stromnetzes, zur Starkung der Kreislaufwirtschaft, zur Waldsanierung und Neuaufforstung sowie zur Transformation des Gebaudebestandes. Zudem sollte der Kapitalstock des offentlichen Sektors klimaneutral umgestaltet werden.
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